WICHTIGER
RECHTLICHER HINWEIS
Das
Landgericht Hamburg hat in einem Urteil am 12. Mai 1998 entschieden, dass
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§ DATENSCHUTZ / PERSÖNSICHKEITSRECHT
-
Der Verein erhebt, verarbeitet und
nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben über
persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von
Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung
zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der
Mitgliederverwaltung.
-
Hierbei handelt es sich insbesondere um
folgende Mitgliederdaten:
- Name und Anschrift,
- Bankverbindung (falls Lastschrifteinzug in
Satzung vorgesehen),
- Telefonnummern (Festnetz und Funk) sowie
-
E-Mail-Adresse,
- Geburtsdatum,
- Staatsangehörigkeit
- Lizenz(en),
- Ehrungen,
- Funktion(en) im Verein,
- Wettkampfergebnisse,
- Zugehörigkeit zu Mannschaften,
- Startrechte und ausgeübte Wettbewerbe,
- gegebenenfalls Angaben im Hinblick auf das
Waffenrecht.
-
Der Verein hat Versicherungen
abgeschlossen oder schließt solche ab, aus denen er und / oder seine
Mitglieder Leistungen beziehen können. Soweit dies zur Begründung,
Durchführung oder Beendigung dieser Verträge erforderlich ist,
übermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Name,
Adresse, Geburtsdatum oder Alter, Funktion(en) im Verein, etc.) an das
zuständige Versicherungsunternehmen. Der Verein stellt hierbei
vertraglich sicher, dass der (die) Empfänger(in) die Daten
ausschließlich dem Übermittlungszweck gemäß verwendet.
-
Im Zusammenhang mit seinem
Sportbetrieb [ggf. anderer Zweck / Aufgabe] sowie sonstigen
satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein
personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seiner
Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und
Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie
elektronische Medien. Dies betrifft insbesondere Start- und
Teilnehmerlisten, Mannschaftsaufstellungen, Ergebnisse, Wahlergebnisse
sowie bei sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen anwesende
Vorstandsmitglieder und sonstige Funktionäre. Die Veröffentlichung /
Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Daten, die zur
Organisation des Vereins und des Sportbetriebes nötig sind. Hierzu
gehören, Name, Anschrift, Vereins- und Abteilungszugehörigkeit,
Funktion im Verein, Alter oder Geburtsjahrgang sowie Einstufungen in
Behindertenklassen.
Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber
dem Vorstand der Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person
widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung
/ Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner
Homepage.
-
Als Mitglied des Deutschen
Schützenbundes ist der Verein verpflichtet, bestimmte personenbezogene
Daten über seinen Landesverband dorthin zu melden.
Im Zusammenhang mit der Organisation
und der Entwicklung des Landes- bzw. Bundesverbandes, des Sportbetriebes
in den entsprechenden jeweiligen übergeordneten Verbandshierachien sowie
sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen der übergeordneten
Verbandshierachien übermittelt der Verein personenbezogene Daten und
gegebenenfalls Fotos seiner Mitglieder an diese zur Bearbeitung und
Veröffentlichung.
Im Zusammenhang mit der Organisation
und der Entwicklung des Landes- bzw. Bundesverbandes, des Sportbetriebes
in den entsprechenden jeweiligen übergeordneten Verbandshierachien sowie
sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen der übergeordneten
Verbandshierachien übermittelt der Verein personenbezogene Daten und
gegebenenfalls Fotos seiner Mitglieder an diese zur Bearbeitung und
Veröffentlichung.
Übermittelt werden an EMPFÄNGER VERBAND
der Name, Anschrift, Geburtsdatum, Wettkampfergebnisse,
Startberechtigungen, Mannschaftsaufstellungen, praktizierte Wettbewerbe,
Lizenzen, Vereins- und Abteilungszugehörigkeit, Informationen zur
Einstufung in Behindertenklassen sowie bei Vereinsfunktionen auch
Telefonnummern, Faxnummern und E-Mail-Adresse.
Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber
dem Vorstand des verarbeitenden Verbandes der Veröffentlichung von
Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs
unterbleibt die Veröffentlichung / Übermittlung und der Verein entfernt
vorhandene Einzelfotos von seiner Homepage.
-
In seiner Vereinszeitung sowie auf
seiner Homepage berichtet der Verein auch über Ehrungen und
Geburtstage seiner Mitglieder [ggf. andere Ereignisse mit anderen
Daten]. Hierbei werden Fotos von Mitgliedern und folgende
personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht: Name, Vereins- sowie
Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer, Funktion im Verein und
–soweit erforderlich – Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag.
Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der Verein – unter Meldung von
Name, Funktion im Verein, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und
deren Dauer – auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische
Medien übermitteln. Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das
betroffene Mitglied jederzeit gegenüber dem Vorstand der
Veröffentlichung / Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner
personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse
widersprechen. Der Verein informiert das Mitglied rechtzeitig über
eine beabsichtigte Veröffentlichung / Übermittlung in diesem Bereich
und teilt hierbei auch mit, bis zu welchem Zeitpunkt ein Widerspruch
erfolgen kann. Wird der Widerspruch fristgemäß ausgeübt, unterbleibt
die Veröffentlichung / Übermittlung. Anderenfalls entfernt der Verein
Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seiner
Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen /
Übermittlungen.
-
Mitgliederlisten werden als Datei
oder in gedruckter Form soweit an Vorstandsmitglieder, sonstige
Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, wie deren Funktion oder
besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern.
Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur
Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z. B. Minderheitenrechte)
benötigt, wird ihm eine gedruckte Kopie der Liste gegen die
schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und
sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden.
-
Diese Informationen werden in dem
vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird
dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten
werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen
vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Sonstige
Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein
intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich
sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein
schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
-
Durch ihre Mitgliedschaft und die
damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der
Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und
Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und
Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner
satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende, Datenverwendung ist
dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu
verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
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Jedes Mitglied hat im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (insbesondere
§§ 34, 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person
gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung
sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.
Quelle u.a.: Dr. F. Weller, Mitglied
Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung [Okt. 2009]
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